Formulare und Datenblätter
Wenn Sie eine PV-Anlage oder eine sonstige Erzeugungsanlage bei uns anmelden wollen, werfen Sie bitte zunächst einen Blick in unsere Checklisten. Diese enthalten alle notwendigen Informationen und verlinken gleich auf die dazugehörigen notwendigen Dokumente.
Für Kundenanlagen deren Anschlusserzeugungsscheinleistung die Grenze von 1 MVA überschreitet, bitte folgende Checkliste verwenden:
Allgemeine Checkliste für Planungsunterlagen zur Übergabestation (für Bezugsanlagen und/oder Erzeugungsanlagen)
Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder aus und schicken Sie das Formular per Post an uns.
Sollten Sie Probleme beim Öffnen dieses Dokuments haben, wählen Sie "Diesem Host immer vertrauen" unter "Optionen" aus oder speichern Sie das Dokument lokal ab.
VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4400
Informationen zur VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4400 'Messwesen Strom (Metering Code)' können Sie unter folgendem Link einsehen.
Von "In-House-Versorgung" bzw. "Mieterstrommodellen" spricht man, wenn sich mehrere Parteien eines Hauses eine Erzeugungsanlage teilen, um die Eigennutzung dieser Anlage zu erhöhen. Diese Anlagen müssen nach speziellen Vorgaben installiert werden, die Sie hier nachlesen können.
Notstromaggregate/Netzersatzanlagen sind im Marktstammdatenregister zu registrieren und müssen daher auch ordnungsgemäß beim Netzbetreiber angemeldet werden. Die Meldung richtet sich aktuell nach der Checkliste für sonst. Erzeugungsanlagen. Bitte setzen sie sich hierzu mit uns in Verbindung, um Details zu besprechen.
Formulare für Erzeugungsanlagen und Richtlinien nach Spannungsebenen aufgeteilt
Bei Änderungen an Bestandsanlagen muss eine rechtzeitige Mitteilung an den Netzbetreiber erfolgen und die benötigten Unterlagen sind einzureichen. Im Formular Wechsel der Einspeiseart werden die nötigen Angaben abgefragt sowie auf weitere Dokumente verwiesen.
Kundeneigene Messeinrichtungen / Anzeigepflicht:
Seit dem 01.01.2015 ist das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) in Kraft. Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter:
www.eichamt.de
§ 32 Abs. 1 MessEG fordert: Wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet, hat diese der nach Landesrecht zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen.
Formulare für Erzeugungsanlagen am NS-Netz (VDE-AR-N 4105)
Zusatzinformationen zu den VDE Datenblättern:
F.1 - wird ersetzt durch das Inbetriebsetzungsprotokoll der Stuttgart Netze Betrieb GmbH
F.2 - wird ersetzt durch das Datenblatt der Stuttgart Netze Betrieb GmbH
F.3 - Anforderungen an den Prüfbericht für Erzeugungseinheiten - nur auf Anforderung der Stuttgart Netze Betrieb GmbH
F.4 - Anforderungen an den Prüfbericht zum NA-Schutz (nur notwendig, wenn im Konformitätsnachweis des NA-Schutzes die Einstell- und Auslösewerte nicht eingetragen sind)
G.1 - wird ersetzt durch Formulare der Stuttgart Netze Betrieb GmbH
G.2 - werden durch die Konformitätsnachweise ersetzt
G.3 - werden durch die Konformitätsnachweise ersetzt
Formulare für Erzeugungsanlagen am MS-Netz (BDEW MSR 2008)
Zusatzinformation zu dem MS-Betreiberabfragebogen
Der Betreiberabfragebogen ist vom Anlagenbetreiber vor der Anlagenrealisierung bei der Stuttgart Netze Betrieb GmbH einzureichen.
Ohne den vollständig ausgefüllten Betreiberabfragebogen kann kein „Datenabfragebogen Netzbetreiber“ nach der FGW TR-8 erstellt werden.